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Neue Richtlinie für den Dekarbonisierungsbonus in Thüringen


Zum 15.09.2023 ist die neue Richtlinie für den Dekarbonisierungsbonus mit geänderten Förderkonditionen in Kraft getreten.

Mit dem Thüringer Dekarbonisierungsbonus sollen KMU bei der Abkehr von fossilen Rohstoffen unterstützt werden. Gefördert werden vor allem Maßnahmen, zur

  • Einbindung erneuerbarer Energien und Speichertechnologien in den Produktionsprozess (z. B. Batteriespeicher)
  • Reduktion des Energieverbrauchs und/oder der CO2-Emissionen im Betriebsprozess (z. B. effiziente Kühltechnik, LED-Beleuchtung, intelligente Maschinen(-software))
  • Erhöhung des Eigenverbrauchs Erneuerbarer Energien (z. B. durch Energie- und Materialspeicher sowie Verbesserungen im Produktions- und Lagermanagement)
  • Optimierung innerbetrieblicher Logistikprozesse (z. B. EE-Stapler, Regalroboter)

Die Förderung beträgt für Investitionen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 EUR.

Nähere Informationen finden Sie hier auf den Seiten der Thüringer Aufbaubank.