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Neues in der Thüringer Förderung - GRW und Digitalbonus


In der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) gilt ab dem 1. Januar 2024 aufgrund der ungewissen Ausgestaltung des Bundeshaushaltes 2024 ein vorläufiger Antragsstopp. Alle bisher nicht bewilligten Anträge werden nach Inkraftsetzung der neuen GRW-Richtlinie nach den ab 1. Januar 2024 geltenden beihilferechtlichen Bestimmungen bewertet. Bereits zugesagte GRW-Zuschüsse sind nicht betroffen. Abrufanträge können weiter gestellt werden.

Mit Wirkung vom 01.01.2024 ist die neue Richtlinie Digitalbonus Thüringen in Kraft getreten. Es können je Unternehmen maximal zwei Anträge gestellt werden. Mit dem Digitalbonus werden Unternehmen bei der Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen oder bei der Einführung bzw. Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit mit maximal 15.000 EUR unterstützt.