Alle steuerpflichtigen Unternehmen haben seit 01.01.2020 einen gesetzlichen Anspruch auf steuerliche Forschungsförderung!
… die Situation (?) …
Sehen Sie sich unseren Erklärfilm an! Was ist steuerliche Forschungsförderung? Neben der bestehenden Projektförderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) sollen durch die steuerliche Forschungsförderung weitere Innovationsanreize für Unternehmen in Deutschland geschaffen werden. Mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) soll der FuE-Anteil am BIB bis 2025 auf 3,5% steigen, so das Ziel der Bundesregierung. Wer hat Anspruch? Anspruchsberechtigt sind alle steuerpflichtigen Unternehmen mit Gewinneinkünften i. S. d. EstG und KStG unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der ausgeübten Tätigkeit. Wie hoch ist die Zulage? Bemessungsgrundlage für die Förderung sind die Bruttolohnaufwendungen der Unternehmen für Arbeitnehmer in FuE-Vorhaben eines Unternehmens oder Kosten für Auftragsentwicklungen. Maximal 2 Mio. EUR (Aufwendungen) werden pro Wirtschaftsjahr anerkannt. Die Forschungszulage beträgt 25% der Bemessungsgrundlage. Anspruchsberechtigte Unternehmen können also bis zu 500 TEUR pro Jahr als Steuergutschrift bzw. steuerfreie Einnahme erhalten. | Was wir tun …
… Ihre Vorteile
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